Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zahlkarten der
Viseca Cards Services SA

Retail – Version Mai 2022

1.Worum geht es in diesem Dokument?

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Viseca Card Services SA als Kartenherausgeberin («Viseca» oder «wir») und Ihnen als Inhaber1 und Inhaber einer physischen und/oder virtuellen Zahlkarte von Viseca («Karte»).

2.Was sind physische und virtuelle Karten?

Bei physischen Karten ist die Kartennummer auf einer Karte aufgedruckt und im Chip sowie auf dem Magnetstreifen hinterlegt. Bei virtuellen Karten kann anstelle der Kartennummer eine digitale Nummer (sog. Token) generiert und auf einem mobilen oder anderen Gerät, z. B. Mobiltelefon, Smartwatch, Fitnesstracker oder Auto, hinterlegt werden.

3.Was sind Haupt- und Zusatzkarten? Was gilt für deren Inhaber?

Der Inhaber der Hauptkarte («Hauptkarte») kann auf eigene Verantwortung und Rechnung für eine nahestehende Person oder sich selbst eine Zusatzkarte beantragen («Zusatzkarte»).

3.1Was gilt für den Hauptkarteninhaber?

  • Sie haften für sämtliche Verpflichtungen aus dem Einsatz von Hauptkarten und allfälligen Zusatzkarten.
  • Sie können Daten und Transaktionen des Zusatzkarteninhabers wie Ihre eigenen sehen.
  • Sie sind dafür verantwortlich, dass auch Zusatzkarteninhaber die AGB und deren Änderungen einhalten.
  • Sie sind dafür verantwortlich, dass auch Zusatzkarteninhaber von weiteren Konditionen zur Benützung der Karte, insbesondere von Gebühren und Zinsen, Kenntnis erhalten.
  • Sie können alle die Zusatzkarte betreffenden Erklärungen (z. B. Sperre, Kündigung) auch für den Zusatzkarteninhaber abgeben und entgegennehmen. Sie müssen sich daher mit dem Zusatzkarteninhaber abstimmen und die Weitergabe der Erklärungen sicherstellen.

3.2Was gilt für den Zusatzkarteninhaber?

  • Ihre Daten und Transaktionen können vom Hauptkarteninhaber eingesehen werden.
  • Sie haften solidarisch und unbeschränkt mit dem Hauptkarteninhaber für sämtliche Verpflichtungen aus dem Einsatz der Zusatzkarte.
  • Bei Tod, Verlust der Handlungsfähigkeit oder Konkurs des Hauptkarteninhabers müssen Sie uns sofort informieren und dürfen die Zusatzkarte nicht weiter einsetzen.

3.3Was gilt für beide Karteninhaber?

Wir können Erklärungen betreffend die Zusatzkarte nach freiem Ermessen direkt vom Zusatzkarteninhaber entgegennehmen oder diesem zustellen. Im Übrigen gelten für beide Karteninhaber die gleichen Bedingungen, soweit diese AGB nicht ausdrücklich eine Unterscheidung treffen.

4.Wann beginnt und endet das Kartenverhältnis? Wie werden Karten gesperrt, erneuert oder ersetzt?

4.1Kartenantrag

Wenn Sie eine Karte beantragen, sind wir frei, Ihnen eine solche anzubieten oder ohne Angabe von Gründen davon abzusehen. Wenn wir Ihnen eine Karte anbieten, erhalten Sie eine persönliche Karte sowie separat den dazugehörigen PIN-Code. Die Karte kann auch ausschliesslich virtuell ausgestellt und in einer von uns vorgegebenen Umgebung oder auf eine mit uns vereinbarte Weise angezeigt werden. Jede Karte bleibt unser Eigentum.

4.2Beginn des Kartenverhältnisses und Anerkennung der AGB

Das Kartenverhältnis kommt zustande mit:

  • dem ersten Einsatz der Karte;
  • der Hinterlegung der Karte auf einem mobilen oder anderen Gerät; oder
  • Ihrer Unterschrift auf der Karte, falls ein Unterschriftsfeld vorhanden ist.

Zudem bestätigen Sie, die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen, deren Inhalt anerkannt und die zum Zeitpunkt des Karteneinsatzes jeweils geltenden Gebühren und Zinsen akzeptiert zu haben.

4.3Sperrung der Karte

Beide Parteien können eine Karte jederzeit ohne Angabe von Gründen sperren lassen (Zusatzkarteninhaber jedoch nur Zusatzkarten). Sie tragen aber weiterhin sämtliche Belastungen, die nach einer Sperre oder dem Kartenablauf durch Sie verursacht und genehmigt wurden.

4.4Erneuerung oder Ersatz der Karte

Die Karte läuft am Ende des auf der Karte angegebenen Gültigkeitsdatums ab. Sie erhalten von uns rechtzeitig eine neue Karte, sofern das Kartenverhältnis nicht gekündigt wurde. Falls Sie Ihre neue Karte nicht mindestens zehn Tage vor Ablauf der bisherigen Karte erhalten haben, teilen Sie uns dies sofort mit.

4.5Beendigung des Kartenverhältnisses

Sie haben das Recht, das Kartenverhältnis jederzeit aus beliebigen Gründen und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung zu kündigen. Die Kündigung des Hauptkartenverhältnisses gilt auch für etwaige Zusatzkarten; der Zusatzkarteninhaber kann aber nur das Zusatzkartenverhältnis kündigen. Wir behalten uns das Recht vor, das Kartenverhältnis ebenfalls jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen, die Karte nicht zu erneuern und/oder zurückzufordern.

Mit Beendigung des Kartenverhältnisses, Rückforderung oder Rückgabe der Karte werden alle Ausstände sofort fällig und es besteht kein Anspruch auf anteilsmässige Rückerstattung einer allfälligen Jahresgebühr. Wir bleiben berechtigt, Ihnen sämtliche auch nach Beendigung verursachten oder genehmigten Belastungen in Rechnung zu stellen. Nach Beendigung des Kartenverhältnisses sind Sie verpflichtet, physische Karten unbrauchbar zu machen und virtuelle Karten von mobilen oder anderen Geräten zu entfernen.

4.6Abonnemente und andere wiederkehrende Leistungen

Wiederkehrende Leistungen, welche über die Karte bezahlt werden (z. B. Zeitungs- oder Musikabonnemente, Mitgliedschaften, Online-Dienstleistungen), sind direkt bei der Akzeptanzstelle zu kündigen, wenn sie nicht mehr gewünscht werden.

Ablauf oder Sperrung der Karte sowie Beendigung des Kartenverhältnisses führen nicht automatisch zur Kündigung der wiederkehrenden Leistung. Bei Ablauf oder Sperrung der Karte sowie bei Beendigung des Kartenverhältnisses sind Sie deshalb verpflichtet, die Zahlungsmodalität bei der Akzeptanzstelle zu ändern oder wiederkehrende Leistungen gegebenenfalls zu kündigen. Andernfalls haften Sie für sämtliche Belastungen aus wiederkehrenden Leistungen und vorgängig genehmigten Zahlungen.

5.Wie wird die Transaktion genehmigt?

5.1Karteneinsatz

Mit der Karte können Sie bei allen Akzeptanzstellen im In- und Ausland im Rahmen Ihrer Limite Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen. An Bancomaten und bei dazu ermächtigten Händlern können Sie, sofern vorgesehen, Bargeld beziehen. Sofern wir dies anbieten, kann über die bestehende Zahlungssysteminfrastruktur Geld überwiesen oder empfangen werden. Ferner werden mit der Karte im Rahmen Ihrer Limite die von Ihnen gewählten optionalen und unmittelbar an die Karte gebundenen Versicherungen und Pakete bezahlt und die Prämien Ihrem Kartenkonto belastet.

Sie dürfen Ihre Karte nur im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten und der gewährten Limite einsetzen. Die Limite wird Ihnen bei Zustellung der Karte und auf der Kartenabrechnung mitgeteilt. Sie kann zudem bei uns erfragt und unter Digital Services (Web und App) des jeweiligen Anbieters abgefragt werden. Beachten Sie, dass die Höhe der Bargeldbezüge und Geldüberweisungen innerhalb der Limite weiter beschränkt sein kann. Wir können die Einsatzmöglichkeiten der Karte sowie die Limite jederzeit erweitern, einschränken oder aufheben. Der Einsatz der Karte für illegale Zwecke ist verboten.

5.2Genehmigung der Transaktion

Transaktionen werden genehmigt, indem die Kartennummer oder der Token an die Akzeptanzstelle übergeben oder bei dieser hinterlegt wird. Optional angebotene und unmittelbar an die Karte gebundene Versicherungen oder Pakete werden durch Ihre Beitrittserklärung genehmigt. Jede aus einer genehmigten Transaktion resultierende Forderung gilt als von Ihnen anerkannt. Gleichzeitig werden wir unwiderruflich angewiesen, die Forderung der Akzeptanzstelle zu vergüten. Mit dem Abschluss einer optionalen Versicherung ermächtigen Sie als Versicherter die abrechnende Stelle (uns oder Viseca Payment Services SA als Versicherungsnehmerin), die entsprechenden Prämien Ihrem Kartenkonto zu belasten.

5.3Authentifizierung des Karteninhabers

Aus Sicherheitsgründen können wir oder die Akzeptanzstelle eine zusätzliche Authentifizierung oder weitere Angaben verlangen:

  • durch Eingabe Ihres PIN-Codes;
  • durch Unterzeichnung des physischen oder elektronischen Belegs;
  • durch Bestätigung mittels 3-D Secure in der betreffenden App oder der Eingabe eines SMS-Codes;
  • durch Angabe oder Hinterlegung des auf der Karte aufgeführten Namens, der Kartennummer, des Gültigkeitsdatums und des dreistelligen Sicherheitscodes (CVV, CVC) an die Akzeptanzstelle;
  • durch Eingabe von mit der Akzeptanzstelle vereinbarten Benutzernamen und/oder Passwörtern bei hinterlegten Kartendaten;
  • durch ein von uns vorgesehenes biometrisches Verfahren (z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung) auf einem mobilen oder anderen Gerät;
  • durch Einreichung der entsprechenden Beitrittserklärung zu optionalen, an die Karte gebundenen Versicherungen oder Paketen;
  • durch eine andere von uns vorgegebene Authentifizierungsmethode.

6.Wer trägt welche Risiken und welche Haftung?

6.1Mit der Karte abgeschlossene Geschäfte

Für die mit der Karte abgeschlossenen Geschäfte sind ausschliesslich Sie verantwortlich. Sie müssen insbesondere allfällige Beanstandungen zu Waren oder Dienstleistungen sowie Meinungsverschiedenheiten und Ansprüche aus diesen Geschäften direkt mit der jeweiligen Akzeptanzstelle regeln. Die Kartenabrechnung ist dennoch fristgerecht zu bezahlen.

6.2Missbräuchliche Kartenverwendung

Wir übernehmen Schäden in voller Höhe, die Ihnen aus nachweislich missbräuchlicher Verwendung der Karte bzw. Authentifizierung durch nicht nahestehende Dritte entstehen. Dies umfasst beispielsweise Schäden aufgrund von Fälschungen oder Verfälschungen der Karte oder Datendiebstahl durch nicht nahestehende Dritte.

Als «nahestehende Dritte» gelten Ihr Ehe- oder eingetragener Partner, verwandte Familienmitglieder (z. B. Kinder oder Eltern) oder andere nahestehende Personen, Bevollmächtigte, Inhaber weiterer Karten desselben Kartenkontos oder im gleichen Haushalt lebende Personen.

Nicht übernommen werden insbesondere:

  • Schäden aus der missbräuchlichen Verwendung der Karte, die auf Ihre Verletzung dieser AGB, insbesondere der Sorgfalts- und Mitteilungspflichten gemäss Ziff. 7, oder Ihr Verschulden zurückzuführen sind, bis zur Wirksamkeit einer allfälligen Sperre;
  • Schäden aus Transaktionen, welche Sie oder nahestehende Dritte authentifiziert haben z. B. durch Eingabe des PIN-Codes, Bestätigung mittels 3-D Secure, Eingabe eines SMS-Codes oder durch ein biometrisches Verfahren auf einem mobilen oder anderen Gerät;
  • Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen hat;
  • Schäden, die im Zusammenhang mit Zusatzleistungen zur Karte (z. B. Treueprogramm) entstehen;
  • indirekte Schäden und Folgeschäden.

Wenn wir Sie entschädigen, sind Sie verpflichtet, Ihre Forderungen aus dem Schadenfall an uns abzutreten.

6.3Nichtakzeptanz der Karte, Störungen und Unterbrechungen von weiteren Dienstleistungen

Wir sind bestrebt, die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten, allfällige Bargeldbezugsmöglichkeiten, Geldübermittlungsmöglichkeiten sowie weitere Dienstleistungen möglichst störungs- und unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen. Dennoch können die Einsatzmöglichkeit Ihrer Karte und der Zugang zu den erwähnten und allenfalls weiteren Dienstleistungen nicht jederzeit und unterbrechungsfrei sichergestellt werden. Wir sind insbesondere nicht verantwortlich und haften nicht für Schäden, falls sich eine Akzeptanzstelle aus irgendwelchen Gründen weigert, die Karte zu akzeptieren, oder falls eine Zahlung mit der Karte aus technischen oder anderen Gründen nicht ausgeführt werden kann. Dasselbe gilt für Fälle, in denen sich die Benützung der Karte an einem Automaten als unmöglich erweist oder wenn die Karte durch den Automaten beschädigt oder unbrauchbar gemacht wird.

7.Welche Sorgfalts- und Mitteilungspflichten haben Sie?

Um Kartenmissbräuche zu verhindern, müssen Sie insbesondere die nachfolgenden Pflichten beachten. Wenn Sie diese verletzen, tragen Sie allfällige Schäden unbeschränkt bis zur Wirksamkeit einer allfälligen Kartensperre.

7.1Sorgfaltspflichten bei Zahlungen/Karteneinsatz

  • Unterschreiben Sie die Karte im Unterschriftsfeld, sofern vorhanden, sofort nach Erhalt.
  • Bewahren Sie die Karte sorgfältig und getrennt vom PIN-Code auf, händigen Sie sie niemandem aus und machen Sie sie niemandem zugänglich.
  • Vermeiden Sie jegliche anderweitige Zugänglichmachung oder Bekanntgabe von Kartennummer, Gültigkeitsdatum, CVV/CVC oder SMS-Code.
  • Ändern Sie sofort den PIN-Code und andere von Ihnen definierte Authentifizierungsmittel (z. B. Passwörter), wenn Sie vermuten, dass jemand anders davon Kenntnis hat. Der PIN-Code kann an einem dafür vorgesehenen Bancomaten in der Schweiz geändert werden.
  • Verwenden Sie für den PIN-Code und andere von Ihnen definierte Authentifizierungsmittel (z. B. Passwörter) keine naheliegenden Kombinationen (z. B. Telefonnummern, Geburtsdaten, Auto-kennzeichen etc.).
  • Geben Sie den PIN-Code geschützt vor Einsicht Dritter ein, geben Sie ihn nie weiter und zeichnen Sie ihn niemals auf, auch nicht in verschlüsselter Form.
  • Nutzen Sie wo möglich sichere Zahlungsmethoden (z. B. 3-D Secure) und beachten Sie dabei die Bestimmungen für Online-Services.
  • Schützen Sie die von Ihnen benutzten Endgeräte (z. B. Computer, mobile oder andere Geräte wie Mobiltelefon, Smartwatch, Fitnesstracker oder Auto etc.) durch geeignete Massnahmen vor unbefugtem Zugriff und Nutzung Dritter, namentlich durch Installation und regelmässige Aktualisierungen von umfassenden Virenschutz- und Internet-Security-Programmen sowie Updates der verwendeten Betriebssysteme und Internet-Browser.
  • Kontaktieren Sie uns sofort unter der Telefonnummer +41 (0)58 958 83 83 (24h-Dienst), wenn Sie wissen oder vermuten, dass die Karte verloren, gestohlen, missbraucht oder eingezogen wurde.
  • Vernichten oder retournieren Sie uns eine abgelaufene, definitiv gesperrte oder gekündigte Karte nach Beendigung des Kartenverhältnisses und setzen Sie die Karte nicht mehr ein.
  • Tragen Sie in Schadenfällen zur Aufklärung des Falles und Minderung des Schadens bei, erstatten Sie bei strafbaren Handlungen Anzeige bei der Polizei und verlangen Sie eine Kopie der Anzeige.

7.2Sorgfaltspflichten bei der Prüfung der Transaktionen, Genehmigung

  • Prüfen Sie Ihre Kartenabrechnung sofort nach Erhalt. Das gilt auch, wenn diese auf Ihre Anweisung an Dritte zugestellt wird (z. B. an den Hauptkarteninhaber).
  • Rufen Sie uns umgehend an, wenn Sie Belastungen aus missbräuchlichem Einsatz der Karte oder andere Unregelmässigkeiten feststellen.
  • Reichen Sie allfällige Beanstandungen spätestens 30 Tage nach dem Datum der Kartenabrechnung schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen bei uns ein, ansonsten gilt die Rechnung als von Ihnen genehmigt.
  • Senden Sie ein von uns bereitgestelltes Beanstandungsformular innerhalb von zehn Tagen ausgefüllt zurück und legen Sie eine Kopie der bei der Polizei erstatteten Anzeige bei, falls wir Sie dazu auffordern.
  • Ein abgelehntes, widerrufenes oder in anderer Weise nicht erfolgreiches Lastschriftverfahren entbindet Sie nicht von der Pflicht zur Prüfung und allfälligen Beanstandung.

7.3Mitteilungspflichten

Sie müssen uns sofort schriftlich mitteilen:

  • wenn Sie Transaktionen getätigt haben und danach seit mehr als zwei Monaten keine Kartenabrechnung erhalten haben;
  • wenn sich Angaben aus dem Kartenantrag ändern (z. B. Name, Adresse, Konto, Einkommen oder der wirtschaftlich Berechtigte).

Mitteilungen an die zuletzt bekannte Adresse gelten jeweils als gültig zugestellt. Allfällige für Adressnachforschungen entstehende Kosten werden Ihnen belastet.

8.Mit welchen Gebühren und Zinsen müssen Sie rechnen?

8.1Im Allgemeinen

Der Karteneinsatz bzw. das Kartenverhältnis kann mit Gebühren, Kommissionen, Kosten (zusammen «Gebühren») und Zinsen verbunden sein. Eine allfällige Jahresgebühr für die Karte wird jeweils im Voraus fällig.

Die Gebühren und Zinsen werden Ihnen mit dem Kartenantrag und/oder in sonst geeigneter Weise bekanntgegeben. Sie können die jeweils geltenden Gebühren und Zinsen auch bei uns erfragen oder auf unserer Homepage einsehen. Darüber hinaus können wir von Ihnen schuldhaft verursachte Kosten in Rechnung stellen.

8.2Transaktionen in Fremdwährung oder Schweizer Franken im Ausland

Transaktionen in einer anderen Währung als der Kartenwährung (Fremdwährung) rechnen wir zu dem von uns definierten Umrechnungskurs um, welcher sich nach den Kursen der Kartennetzwerke richtet. Der Umrechnungskurs kann einen Aufschlag enthalten.

Verwenden Sie die Karte in einer Fremdwährung oder bei einer ausländischen Akzeptanzstelle zur Bezahlung in Schweizer Franken (inklusive Internet-Transaktionen, die über eine ausländische Akzeptanzstelle abgewickelt werden), können wir eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr können Sie der geltenden Gebührenübersicht entnehmen.

9.Wie müssen Sie Ihre Kartenabrechung bezahlen?

9.1Im Allgemeinen

Sie sind verpflichtet, alle sich durch den Einsatz der Karte und aus dem Kartenverhältnis ergebenden Forderungen und Gebühren sowie Zinsen fristgerecht zu bezahlen.

Wir stellen Ihnen monatlich oder in einem anderen Zeitabstand eine Kartenabrechnung zu, nach Wahl des Hauptkarteninhabers elektronisch oder in Papierform. Wir behalten uns vor, für die Papierform eine Gebühr zu erheben.

Auf der Kartenabrechnung wird der offene Rechnungsbetrag (Gesamtbetrag), der fällige Mindestzahlungsbetrag sowie die Zahlungsfrist ausgewiesen. Der Rechnungsbetrag umfasst neben Forderungen aus Transaktionen auch allfällige Gebühren und Zinsen gemäss Gebührenübersicht.

9.2Welche Zahlungsmöglichkeiten haben Sie?

  • Sie können den Rechnungsbetrag innerhalb der in der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist bezahlen.
  • Im Fall einer entsprechenden Vereinbarung können Sie innerhalb der in der Kartenabrechnung aufgeführten Zahlungsfrist in monatlichen Teilbeträgen bezahlen. Der monatliche Mindestzahlungsbetrag, den Sie der Kartenabrechnung entnehmen, setzt sich wie folgt zusammen:
    • Prozentsatz des gesamten ausstehenden monatlichen Rechnungsbetrages (abzüglich fälliger Promokredit-Raten) bzw. ein pauschaler Mindestbetrag gemäss Gebührenübersicht; zuzüglich
    • Gebühren, unbezahlte Zinsen, fällige Promokredit-Raten, Teilbeträge in Verzug sowie Teilbeträge über der Limite.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Rechnung in drei monatlichen Teilbeträgen innerhalb von maximal 90 Tagen seit Rechnungsdatum bezahlen. Jeder Teilbetrag ist innerhalb der in der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu bezahlen. Der monatliche Mindestzahlungsbetrag, den Sie der Kartenabrechnung entnehmen, setzt sich wie folgt zusammen:
    • mindestens 33% des gesamten ausstehenden monatlichen Rechnungsbetrages (abzüglich fälliger Promokredit-Raten) bzw. ein pauschaler Mindestbetrag gemäss Gebührenübersicht; zuzüglich
    • Gebühren, unbezahlte Zinsen, fällige Promokredit-Raten, Teilbeträge in Verzug sowie Teilbeträge über der Limite.

Bei der dritten Teilzahlung werden sämtliche unbezahlten Beträge der ersten Rechnung fällig, für die die Zahlung in Teilbeträgen beansprucht wird.

Eingehende Teilzahlungen werden zunächst auf die Zinsforderung und allfällige Versicherungsprämien angerechnet. Der unbezahlt gebliebene Teil einer Kartenabrechnung, zusammen mit dem Betrag der neu mit der Karte getätigten Belastungen, darf die gewährte Limite (vgl. Ziff. 5.1) nicht überschreiten.

9.3Welche Zinsen schulden Sie uns bei fristgerechter Zahlung?

Auf sämtlichen Rechnungsbeträgen, ausser auf aufgelaufenen Zinsen, sind ab dem jeweiligen Rechnungsdatum Zinsen gemäss dem anwendbaren Jahreszinssatz geschuldet. Der anwendbare Jahreszinssatz ergibt sich aus der Gebührenübersicht oder der entsprechenden Vereinbarung (vgl. Ziff. 9.2, zweiter Punkt).

Wird der auf der Rechnung ausgewiesene Rechnungsbetrag innerhalb der Zahlungsfrist vollständig bezahlt, erlassen wir Ihnen den Zins auf die im Rechnungsmonat erfolgten Belastungen.

Wird der Rechnungsbetrag in Teilbeträgen innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, werden bis zum Eingang der Teilzahlung Zinsen auf allen Belastungen und danach auf dem Restsaldo bis zu dessen Zahlungseingang erhoben.

9.4Welche Zinsen schulden Sie uns bei verspäteter oder ungenügender Zahlung?

Wenn Sie den auf der Rechnung ausgewiesenen Rechnungs- oder Mindestzahlungsbetrag nicht oder nicht vollständig innerhalb der Zahlungsfrist bezahlen, wird der gesamte offene Rechnungsbetrag (inklusive Zinsen) fällig und Sie geraten ohne weitere Mahnung in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu belasten, den gesamten ausstehenden Betrag zur sofortigen Zahlung einzufordern und die Karte zu sperren. Der jeweils anwendbare Verzugszins ergibt sich aus der Gebührenübersicht.

Sie sind uns zum Ersatz sämtlicher weiterer Kosten verpflichtet, die uns bei der Einbringung fälliger Forderungen aus dem Kartenverhältnis (inklusive der Vereinbarung gemäss Ziff. 9.2, zweiter Punkt) entstehen.

10.Was gilt bei wesentlichen Zusatzleistungen?

10.1Online-Services

Es werden Ihnen über Digital Services (Web und App) verschiedene Dienstleistungen zur Verfügung gestellt («Online-Services»), z. B. für Kontrolle und Bestätigung von Zahlungen, Übersicht über Transaktionen oder Karten, Abruf von Rechnungen oder Mobile Payment. Für den Zugang zu den Online-Services müssen Sie sich jeweils mit den dafür geltenden Authentifizierungsmitteln anmelden. Zudem können der Zugang und die Nutzung davon abhängig sein, dass Sie bei der Anmeldung oder Registrierung zusätzliche Bestimmungen akzeptieren und einhalten.

10.2Treueprogramm

Die teilnahmeberechtigten Karten nehmen am Treueprogramm des jeweiligen Anbieters teil. Es gelten die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Anbieters.

10.3Versicherungsleistungen

Je nach Karte profitieren Sie von verschiedenen Versicherungen. Wir oder Viseca Payment Services SA als Versicherungsnehmerin bieten Ihnen gleichzeitig mit dem Abschluss des Kartenvertrags Versicherungsleistungen an. Eine Übersicht über die Versicherungsleistungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) finden Sie unter www.card-terms.ch/de/viseca.

11.Wie werden persönliche Daten geschützt?

Der Umgang mit Ihren persönlichen Daten im Zusammenhang mit der Karte wird in der «Allgemeinen Datenschutzerklärung» erläutert, die Sie unter www.card-terms.ch/de/viseca finden oder bei uns anfordern können.

12.Was ist weiter zu beachten?

12.1Elektronische Kommunikation

Wo wir es vorsehen, können sich beide Parteien elektronischer Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail, SMS, Mitteilungen via App) bedienen. Mitteilungen gelten als zugestellt, sobald sie für Sie erstmalig verfügbar sind. Wenn Sie uns eine E-Mail schicken oder uns Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, sind Sie damit einverstanden, dass wir mit Ihnen per E-Mail kommunizieren. Das Risiko, dass Dritte unbefugt Kenntnis von Nachrichten nehmen, lässt sich bei elektronischen Kommunikationsmitteln nie ganz ausschliessen und wir übernehmen dafür keine Verantwortung.

12.2Anpassung der AGB

Wir können diese AGB und die übrigen Konditionen (z. B. Gebühren, Zinsen und Kartenleistungen) jederzeit anpassen. Wir teilen Ihnen Anpassungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mit. Anpassungen dieser AGB können wir Ihnen rechtsgültig über elektronische Kommunikationsmittel mitteilen (z. B. E-Mail, SMS, Mitteilungen via App). Wenn Sie das Kartenverhältnis vor Inkrafttreten der Änderung nicht schriftlich kündigen, gilt die Anpassung als von Ihnen akzeptiert.

12.3Abtretung des Kartenverhältnisses

Wir können das Kartenverhältnis oder einzelne Rechte und Pflichten an verbundene Unternehmen und/oder Dritte im In- und Ausland übertragen (z. B. an Inkassounternehmen) und dabei die erforderlichen Daten zugänglich machen sowie allfällige Bankbeziehungen offenlegen.

12.4Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns untersteht Schweizer Recht. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, ist Zürich der Erfüllungsort, Gerichtsstand und für Karteninhaber mit Wohnsitz im Ausland auch der Betreibungsort.

1Dieses Dokument spricht die gesamte Kundschaft an, unabhängig der hier verwendeten grammatischen Formulierungen.

Version Mai 2022

Viseca Card Services SA, Hagenholzstrasse 56, Postfach 7007, 8050 Zürich, Telefon +41 (0)58 958 84 00